Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der AGB
Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen, d.h. Pauschalreisen, Sprachkurse und individuelle Arrangements der Ziegler & Partner GmbH, die sie aufgrund von Broschüren, Webseite und/oder Offerten gegenüber dem Kunden offeriert und der Kunde dann ausgewählt und gebucht hat. Handelt die Ziegler & Partner GmbH als Vermittler oder Vertreter eines Dritten, sei es Reisearrangements oder Einzelleistungen (insb. Flüge, Transporte), so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten gegenüber dem Kunden.

2. Vertragsabschluss
Mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und der Ziegler & Partner GmbH ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Die Buchung muss der Ziegler & Partner GmbH spätestens 15 Tage vor Antritt der Reise bzw. Beginn des Kurses zugekommen sein. Im Einzelfall können sich diesbezüglich zusätzliche Kosten ergeben, die der Kunde zu tragen hat. Die Buchung der Leistung(en) ist garantiert nach erfolgter und auf das Bankkonto der Ziegler & Partner GmbH eingegangener Zahlung. Spätestens mit Zahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt dieser AGB. Bei Buchung(en) von Gruppenreisen oder geführten Touren gilt „First come, first served“. Hierbei gibt der Zeitpunkt der Zahlung den Ausschlag.

3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung hat innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung und Bestätigung der Buchung der Reise und/oder des Sprachkurses zu erfolgen. Die Restzahlung muss spätestens 15 Tage vor Abreise bzw. Kursbeginn bezahlt sein. Wird innerhalb von weniger als 15 Tagen vor Abreise bzw. Kursbeginn gebucht, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Alle Buchungen werden automatisch annulliert, wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der fällige Gesamtbetrag nicht fristgerecht beglichen werden. In diesen Fällen können dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100. – sowie allfällige bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.

4. Reklamationen
Ziegler & Partner GmbH hält sich an die objektive Beschreibung der Leistungen und kontrolliert ihre Partner. Hat der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen, weil die Leistung nicht der Beschreibung gemäss Internetseite bzw. Broschüre entspricht oder mit erheblichen Mängeln behaftet ist, so ist wie folgt vorzugehen: Der Kunde informiert zuerst umgehend den Leistungs-träger (z.B. Hotel), um diesem die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Gelingt dies nicht, kann sich der Kunde mit Ziegler & Partner GmbH in Verbindung setzen. Hat der Kunde immer noch Beanstandungen vorzubringen, sind diese innerhalb von zehn Tagen nach Rückkehr schriftlich an Ziegler & Partner GmbH mitzuteilen.

5. Haftung
Ziegler & Partner GmbH bürgt für die gute Durchführung der Reisen bzw. Kurse. Fehlende Leistungen werden unter Vorbehalt dieser AGB zurückerstattet. Die bezahlte Summe ist limitiert auf den für die Reise und/oder den Kurs bezahlten Betrag. Die Haftung von Ziegler & Partner GmbH gilt dann nicht, wenn aufgrund verspäteter Flüge, Streiks, Entscheidungen bzw. Anordnungen von Behörden, Verspätungen Dritter, Unruhen oder höherer Gewalt eine Programmänderung nötig ist oder Schäden eingetreten sind.

5.1 Personenschäden
Ziegler & Partner GmbH haftet für Personenschäden, die aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen von ihrer Seite oder einer ihrer Gehilfen entstanden ist, vorausgesetzt, dass der Kunde seine Schadenersatzansprüche gegenüber der Ziegler & Partner GmbH aufgibt und sie ihr abtritt. Ist ein Transportmittel involviert, wird der Schadenersatz auf die Summe fixiert, welche sich aus den internationalen Verträgen oder im Spezialfall ergibt. Ziegler & Partner GmbH haftet nicht für Schäden, welche der Kunde oder ein Dritter, welcher nicht Gehilfe von Ziegler & Partner GmbH ist, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Ziegler & Partner GmbH haftet auch nicht für Personenschäden aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen. In jedem Fall kann nur der direkte Schaden eingefordert werden.

5.2 Sachschäden
Ziegler & Partner GmbH haftet für Sachschäden, welche ihr oder ihren Gehilfen zugerechnet werden können, insofern der Kunde nicht von anderer Seite entschädigt wird und der Ziegler & Partner GmbH seine Ansprüche gegenüber dem Schadensverursacher abtritt. Die Haftung ist auf das Zweifache des Preises für die von einem Schaden betroffene gebuchte Leistung beschränkt. Ist ein Transportmittel involviert, wird der Schadenersatz auf die Summe fixiert, welche sich aus den internationalen Verträgen oder gemäss anwendbarem nationalem Recht ergibt. Ziegler & Partner GmbH haftet nicht für verlorene Gegenstände, Geld, etc. sowie für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Missbrauch von Kreditkarten oder anderer Zahlungsmittel. Ziegler & Partner GmbH haftet nicht für Schäden, welche der Kunde oder ein Dritter, welcher nicht Gehilfe von Ziegler & Partner GmbH ist, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. In jedem Fall kann nur der direkte Schaden eingefordert werden.

Die Ansprüche müssen spätestens 30 Tage nach Reisebeendigung schriftlich eingereicht werden; sonst ist der Anspruch verwirkt. Alle Schadenersatzanforderungen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Reisebeendigung. Für lokale Veranstaltungen wie Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht durch Ziegler & Partner GmbH getätigt wurden, übernimmt Ziegler & Partner GmbH keine Haftung.

6. Sicherstellung der Kundengelder, Reisegarantie
Ziegler & Partner GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

7. Programmänderungen und Annullation

7.1 Preisanpassungen
Wird die gemäss Ausschreibung nötige Anzahl Reisender oder Studierender für einen Sprachkurs nicht erreicht, behält sich Ziegler & Partner GmbH vor, die Preise anzupassen oder einen äquivalenten Ersatz/Service zu leisten (z.B. für den gleichen Betrag Einzelunterricht anstatt Gruppenunterricht). Beträgt der angepasste Kurspreis mehr als 10% des anfänglichen Offertenpreises, hat der Kunde das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch Ziegler & Partner GmbH ohne jegliche Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Dies hat schriftlich per Einschreiben oder mit Rückschein zu erfolgen.

7.2 Umbuchung / Programmänderung
Wenn der Kunde einige schon vereinbarte Leistungen abzuändern wünscht, muss er dies Ziegler & Partner GmbH schriftlich per Einschreiben oder mit Rückschein mitteilen und die Gründe hierfür darlegen. Für eine Abänderung des Programms vor den anwendbaren Annullationsfristen ist eine Gebühr von CHF 100.- geschuldet. Für Umbuchungen/Programmänderungen innerhalb der Annullationsfristen kann zusätzlich zur vorgenannten Gebühr ein weiterer Betrag fakturiert werden. Nach Ausstellung der Reisedokumente gelten Umbuchungen vor Reisebeginn als Annullation, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In solchen Fällen entstehen die auf der Rechnung/Bestätigung aufgeführten effektiven Annullationskosten. Flüge können nicht oder nur gegen sehr hohe Gebühren umgebucht werden. Flugtickets sind persönliche Dokumente und können nicht auf andere Personen übertragen werden, sofern auf der Rechnung/Bestätigung nicht ausdrücklich anders erwähnt.

7.3 Annullation durch Ziegler & Partner GmbH
Ziegler & Partner GmbH behält sich das Recht vor, eine Buchung zu annullieren, wenn wichtige Gründe vorliegen oder die nötige Teilnehmerzahl für eine Reise und/oder Kurs nicht erreicht wird. Die Annullation wird spätestens sieben Tage vor Abreise oder Kursbeginn mitgeteilt. Die an Ziegler & Partner GmbH für die Reise und/oder Kurse bezahlten Geldsummen werden vollumfänglich zurückbezahlt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ist Ziegler & Partner GmbH indes aufgrund von höherer Macht, behördlichen Entscheidungen bzw. Anordnungen oder Streiks genötigt, die Reise und/oder Kurs voll oder teilweise zu annullieren, so ist Ziegler & Partner GmbH berechtigt, die Kosten für schon erbrachte Leistungen sowie für schon eingegangene Verbindlichkeiten von vom Kunden bezahlten Gesamtbetrag abzuziehen.

7.4 Annullation durch den Kunden / Rücktritt vom Vertrag
Annullation/Rücktritt vom Vertrag müssen Ziegler & Partner GmbH schriftlich per Einschreiben oder mit Rückschein zugestellt werden. Für die Annullierung berechnen wir generell eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Auftrag. Sollte die Annullierung weniger als 30 Tage vor Abreisetermin- bzw. Kursbeginn bei Ziegler & Partner GmbH eintreffen, so entstehen zusätzlich folgende Annullierungskosten in Prozenten des in Rechnung gestellten Arrangementpreises:

29 – 15 Tage vor Abreise bzw. Kursbeginn 30%,
14 – 8 Tage vor Abreise bzw. Kursbeginn 50%,
7 – 1 Tage vor Abreise bzw. Kursbeginn 80%,
am Tag vor Abreise bzw. Kursbeginn 100%
nach Abreise bzw. Kursbeginn 100 %.

Als Stichtag für die Ermittlung der Annullierungskosten gilt der schriftliche Eingang der Rücktrittsmeldung bei Ziegler & Partner GmbH. Bei vorzeitiger Rückreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht bezogene Leistungen. Kursverkürzungen gelten als Annullationen. Einschreibegebühren (von Kurs und Unterkunft, falls verrechnet) sowie die Dossiergebühren können in keinem Fall rückerstattet werden.

Bei Beendigung eines Sprachkursaufenthaltes von mehr als 8 Wochen ist die Ziegler & Partner GmbH bemüht, dem Kunden entgegenzukommen, wenn die Mitteilung über den Abbruch mindestens 3 Wochen vor Abbruch schriftlich per Einschreiben oder mit Rückschein erfolgt. Ziegler & Partner GmbH wird in diesem Fall gegenüber den zuständigen Stellen um Annullation aller durch Ziegler & Partner eingeholten Visa oder/und anderen Aufenthaltstitel nachsuchen.

Bei Annullation vor Abreise entstehen für Ziegler & Partner GmbH Kosten; aber auch von den beteiligten Dritten, nämlich Fluggesellschaften, Transportunternehmen und sonstigen Veranstaltern, werden Annullationskosten geltend gemacht. Diese in solchen Fällen entstandenen Kosten und Gebühren werden dem Kunden direkt oder über uns weiterverrechnet.

Annullationskosten müssen innert 8 Tagen bezahlt werden.

Bei Flugbuchungen, die über Ziegler & Partner GmbH gebucht wurden, gelten jeweils die strengen Annullationsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft. Ausgetellte Tickets können meist nur noch zu sehr hohen Gebühren annulliert werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8. Versicherungen
Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfallversicherungen und sonstige Versicherungen sowie allfällige Rückführungen sind Sache des Kunden.

9. Datenschutz
Ziegler & Partner GmbH verpflichtet sich, alle Kundendaten vertraulich und gemäss Datenschutzgesetz zu behandeln. Der Kunde gibt der Ziegler & Partner GmbH das Recht, zur Ausführung des jeweiligen Auftrages die notwendigen Daten der jeweiligen Person ins Ausland, insb. nach Russland oder in die Ukraine, zu übermitteln. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Behandlung der persönlichen Daten im Ausland nicht von Ziegler & Partner GmbH überprüft werden kann. Der gleiche Schutz wie in der Schweiz kann nicht garantiert werden. Der Kunde profitiert jederzeit von einem Recht auf Auskunft, Berichtigung, Portabilität und Löschung seiner Daten oder Beschränkung ihrer Behandlung.

10. Zustellung der Reisedokumente
Die Flug- oder Bahntickets und allfällige weitere Reisedokumente werden dem Kunden vor Abreise oder wenn nicht möglich vor Ort und nach Zahlungseingang per Post oder Mail oder persönlich zugestellt.

11. Pass, Visa, Impfungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften selbst verantwortlich. Ziegler & Partner GmbH kann Einreisevisa einholen. Für diese Serviceleistung wird pro Visum eine Gebühr (neben den anfallenden Visumkosten) verrechnet. Die Ziegler & Partner GmbH übernimmt im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Bst.c. Pauschalreisegesetz keine Haftung für zu spät oder falsch ausgestellte wie auch für nicht bewilligte Visa und die daraus resultierenden Folgen und Kosten, da solche Ereignisse für die Ziegler & Partner GmbH weder vorhersehbar noch abwendbar sind.

12. Ombudsman der Reisebranche
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Kunde verpflichtet, an den unabhängigen Ombudsman für die Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen dem Kunden und der Ziegler & Partner GmbH eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, E-Mail: info@ombudsman-touristik.ch

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und der Ziegler & Partner GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gegen die Ziegler & Partner GmbH kann nur am Firmensitz geklagt werden.