Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Hinter dem Begriff Bildungsurlaub verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf Bildungsfreistellung. Da Bildung jedoch in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem der Bundesländer unterschiedliche Handhabungen und Regelungen. Alle unsere Russischkurse werden als Bildungsurlaub anerkannt. Mehr Informationen über Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub kann in folgenden Bundesländern für die Teilnahme an Sprachaufenthalten beantragt werden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

In Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sind dem Bildungsurlaub ähnelnde Regelungen nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Für weitere Auskünfte bzgl. der Anerkennung ihres Russischkurses als Bildungsurlaub können Sie sich an das zuständige Landesministerium für Bildungsfragen wenden:

Wer kann Bildungsurlaub beanspruchen?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer und Azubi (Azubis nicht in NRW), der in einem Bundesland mit entsprechender Regelung arbeitet – ausschlaggebend ist hier der Standort des Arbeitsplatzes – Bildungsurlaub beanspruchen. Zusätzlich zum Tarifurlaub stehen jedem jährlich 5 Arbeitstage zu, die auch in zwei aufeinander folgenden Jahren zu 10 Arbeitstagen zusammengefasst werden können.

Welche Sprachkurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?

Der Sprachkurs muss in der Regel mindestens 5 aufeinander folgende Tage dauern, wobei täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden genommen werden müssen. Die Mindestdauer eines als Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurses ist somit 30 Stunden. In der Regel wird jedoch der Anspruch aus 2 Jahren zusammengefasst, so daß ein 2-wöchiger Kurs besucht werden kann.

Ist die beantragte Veranstaltung bereits in einem Bundesland anerkannt, erkennen die anderen Bundesländer im Regelfall die Anerkennung an.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber und uns rechtzeitig, mindestens 6 Wochen, vor Antritt der Reise von dem Kurstermin informieren und die Anerkennung beantragen. Der Antrag muss bei jedem einzelnen Bundesland für jeden Kurs eingereicht werden. Die Anerkennung kann allerdings auch nach oder während dem Sprachkurs angemeldet werden.

Gibt es andere steuerliche Vorteile?

Auch wenn ein Kurs nicht als Bildungsurlaub eingestuft worden ist, so ist doch zu beachten, daß beruflich bedingte Sprachreisen z.T. als Fortbildungs- oder Ausbildungskosten (gemäß § 9/10 EStG) steuerlich absetzbar sind, besonders mit der neueren Regelung, wonach Sprachreisen steuerfrei sind, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.